Himmelslaternen verboten? Die Rechtslage in Deutschland

Himmelslaternen sind wunderschön – doch bevor Sie eine Laterne steigen lassen, sollten Sie die Rechtslage kennen. Hier ist der Überblick, ehrlich und ohne Beschönigung.

Kurz gesagt

  • Kaufen und besitzen: erlaubt.
  • Steigenlassen in Deutschland: in fast allen Bundesländern verboten oder nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung möglich.
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder; bei einem Brand kann zusätzlich eine Haftung entstehen.

Warum gibt es die Verbote?

Eine Himmelslaterne fliegt mit offener Flamme und lässt sich nach dem Loslassen nicht mehr steuern. Bei Wind oder Trockenheit kann sie Brände verursachen oder den Luftverkehr stören. Deshalb haben die Bundesländer das Aufsteigenlassen seit Ende der 2000er-Jahre weitgehend untersagt, meist durch Allgemeinverfügungen der zuständigen Luftfahrt- oder Ordnungsbehörden.

Wie finde ich die Regel für meinen Ort?

Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und können sich ändern. Fragen Sie vor Ihrer Feier beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde nach. Nur die Behörde vor Ort kann Ihnen verbindlich sagen, ob und unter welchen Bedingungen ein Start möglich ist.

Und im Urlaub, zum Beispiel in Frankreich?

In Frankreich gibt es kein landesweites Verbot, aber viele Präfekturen und Gemeinden schränken das Steigenlassen ein – vor allem bei Trockenheit, in der Nähe von Wäldern und Flugplätzen. Auch dort gilt: vorher bei der Gemeinde (mairie) nachfragen.

Wenn ein Start erlaubt ist: so geht es sicher

  1. Nur bei Windstille und ohne Trockenheit.
  2. Große, freie Fläche, fern von Bäumen, Gebäuden, Stromleitungen, Feldern und Flugplätzen.
  3. Zu zweit entfalten, Brenner anzünden, warten, bis die Laterne nach oben zieht, dann sanft loslassen.
  4. Einen Eimer Wasser bereithalten.

Häufige Fragen

Sind Himmelslaternen in Deutschland verboten?

Das Steigenlassen ist in fast allen Bundesländern verboten oder genehmigungspflichtig. Kauf und Besitz sind erlaubt.

Welche Strafe droht?

Verstöße gelten in der Regel als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe hängt vom Bundesland ab.

Wo bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung?

Wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde; es nennt Ihnen die zuständige Behörde.

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