Allgemeine Mietbedingungen

Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für die von CGGK angebotenen Mietservices auf den Websites lanternevolante.fr und tellementhappy.com. Mit der Anmietung eines Produkts bei uns akzeptiert der Mieter die nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen.

ARTIKEL 1 – MODALITÄTEN

Absatz 1: Verantwortung des Mieters

Der Mieter der Hüpfburgen oder anderer Gegenstände ist während der gesamten Mietdauer vollständig für die gemieteten Strukturen und Gegenstände verantwortlich (von der Abholung aus dem Lager bis zur Rückgabe, wenn der Mieter sich gegen unseren Liefer- und Installationsservice entscheidet).

Wenn CGGK mit der Lieferung und Installation der Strukturen beauftragt wird, beginnt die Verantwortung des Mieters ab dem Zeitpunkt der Abreise unseres Technikers bis zu seiner Rückkehr zum Abbau der Strukturen.

Absatz 2: Vorbereitung des Standorts

1.Der für das Material vorgesehene Platz muss frei, eben, sauber und deutlich größer als die zu installierenden Strukturen sein sowie frei von Hindernissen (Bäume, Sträucher, Zäune usw.). Nach dem Abladen der Strukturen kann der Lieferant diese nicht mehr verschieben.

2.Für Unternehmen und Vereine sind mindestens 4 Absperrungen pro Struktur vorzusehen, um die Menge zu kanalisieren und das Material zu schützen.

3.Der Mieter muss einen 220-Volt-Stromanschluss, Querschnitt 3x 2.5, 16 Ampere mit Erdung, gemäß den Normen für „öffentliche Orte“ bereitstellen und gewährleisten.

4.Der Mieter muss während der gesamten Mietdauer pro Hüpfburg eine verantwortliche erwachsene Person (2 für Sumo-Anzüge und Hindernisparcours) bereitstellen, die den reibungslosen Ablauf der Aktivität und die Einhaltung folgender Regeln überwacht:

•Keine Schuhe auf den Strukturen

•Keine Schmuckstücke oder spitze, scharfe Gegenstände etc.

•Keine Tiere

•Keine Speisen oder Getränke

•Keine Grills, Feuer oder Raucher in der Nähe der Hüpfburgen

ARTIKEL 2 – PREISE

Absatz 1: Preisfestsetzung

Die Gesamtmietkosten werden vor Vertragsunterzeichnung festgelegt, basierend auf den gewählten Strukturen, Miettagen, der Dauer, Kilometerpauschale sowie eventuellen Liefer- und Installationskosten.

ARTIKEL 3 – DAUER

Absatz 1: Mietdauer

Die Mietdauer beträgt 24 Stunden, von 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr am folgenden Tag, sofern keine besonderen Bedingungen vorab vereinbart wurden.

ARTIKEL 4 – VERTRAG UND KÜNDIGUNG

Absatz 1: Vertragsstornierung

Jeder nicht zurückgesendete und nicht innerhalb von 7 Tagen stornierte Vertrag gilt als verbindlich und endgültig. Der Gesamtbetrag ist an CGGK zu zahlen. CGGK behält sich das Recht vor, bei Rücktritt aufgrund besonderer Umstände 50% des Gesamtbetrags zu erstatten. Bei Stornierung vor 7 Tagen ist ein Betrag von 50% an CGGK zu zahlen.

ARTIKEL 5 – HAFTUNG UND STREITIGKEITEN

Absatz 1: Einhaltung der allgemeinen Bedingungen

CGGK kann nicht für die Qualität oder Funktionsweise seiner Hüpfburgen verantwortlich gemacht werden, wenn die Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden. In allen Fällen bleibt CGGK Eigentümer des Materials, das unpfändbar ist.

ARTIKEL 6 – VERSICHERUNGEN

Absatz 1: Verantwortung des Mieters

Der Mieter ist allein verantwortlich für jegliche Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Der Mieter muss alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, insbesondere durch Abschluss einer geeigneten Versicherungspolice gegen Schäden, Verlust, Diebstahl oder andere Risiken. Der Mieter haftet gegenüber CGGK auch dann, wenn CGGK die Animation oder Überwachung der gemieteten Spiele übernimmt.

Absatz 2: Stromanschluss

Für den Betrieb der Hüpfburgen muss am Einsatzort ein 220-Volt-16-Ampere-Anschluss vorhanden sein. Dieser Anschluss muss den Normen für „öffentliche Orte“ entsprechen. Die Strukturen werden durch ein Gebläse an der Rückseite permanent aufgeblasen, ihr Verbrauch beträgt 1,5 kW/h.

ANHANG

Kaution

Bei Abholung der Hüpfburg muss eine Kaution per Überweisung oder Kreditkarte hinterlegt werden. Diese Kaution deckt mögliche Schäden an der Struktur, verspätete Rückgabe und die Nichtrückgabe von mit der Struktur gelieferten Zubehörteilen ab. Fehlendes Zubehör wird in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen. Jede halbe Stunde Verspätung führt zu einer Berechnung von 20 €, die von der Kaution abgezogen wird. Eine schlecht gefaltete Struktur führt zu einer Berechnung von 60 € für das Neufalten, die von der Kaution abgezogen wird.

Diese Allgemeinen Mietbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website lanternevolante.fr und tellementhappy.com. Bei Fragen zu diesen Bedingungen kontaktieren Sie uns bitte unter contact@lanternevolante.fr.